AGB

Stand: Mai 2026

1. Zahnarztbesuch

Der Patient / Die Patientin lässt sich vom Zahnarzt bestätigen, dass das Gebiss gesund ist für eine BonDorm Schiene. Der Zahnarzt fertigt je eine Scan-Datei des Oberkiefers (OK) und des Unterkiefers (UK) an. Diese können per USB-Stick vom Zahnarzt übergeben und dann per E-Mail an BonDorm gesendet werden. Leistungen des Zahnarztes werden von diesem als Privatleistung berechnet.

2. Bestellung bei BonDorm

Das Einsenden der Scan-Dateien gilt als Bestellung bei BonDorm. Der Auftrag gilt erst als erteilt, wenn diese Daten bei BonDorm angekommen sind. Der Besteller erhält dann eine Auftragsbestätigung mit der Lieferzeit.

3. Preis und Zahlung

Der Preis der BonDorm Protrusionsschiene (Maßanfertigung nach Ihren Zahndaten, gebrauchsfertig bei Lieferung) wird auf Anfrage genannt. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.


Für Lieferungen in EU-Länder fallen zusätzliche Versandkosten an, die vor der Fertigung individuell mitgeteilt werden. Zusätzliche Kosten, die der Zahnarzt für das Scannen als Privatleistung in Rechnung stellt, sind nicht im Preis enthalten. Keine zusätzlichen Scan-Kosten fallen an, wenn BonDorm diese aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Zahnarzt übernimmt.


Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist zum Ende der 14-tägigen Erprobungszeit nach Erhalt der Schiene fällig.

4. Lieferung

Die Lieferzeit beträgt bis ca. 14 Arbeitstage ab Eingang der Zahndaten. Die Lieferung erfolgt per DHL an die vom Besteller angegebene Adresse.

5. Erprobung und Rückgaberecht

Obwohl die BonDorm Schiene eine Maßanfertigung ist, gilt ein Recht auf Rückgabe bis 14 Tage ab Rechnungsdatum.

6. Gewährleistung

Innerhalb von 2 Jahren seit Rechnungsdatum wird bei Mängeln wie Material- oder Herstellungsfehlern unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.

7. Bestätigung des Bestellers

Mit der Bestellung bestätigt der Besteller, dass die Zahndaten durch einen Zahnarzt erstellt wurden und die Anwendung einer Schnarcherschiene aus zahnärztlicher Sicht geeignet ist. Die Anfertigung erfolgt anhand der angelieferten Scan-Dateien (.stl).

Die BonDorm-Schienen sind Spezialanfertigungen, ausschließlich für den jeweiligen Patienten / die jeweilige Patientin, und entsprechen der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG.


BonDorm, Inhaber Bernd Scheffel, Ernst-Haeckel-Str. 71A, D-80999 München · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Bernd Scheffel · St.-Nr. 148/105/20079

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.



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